Unterrichtsmittel eigener Wahl

Auf einen Blick:

Bestellung als Unterrichtsmittel eigener Wahl (UeW) – so geht‘s

  1. Schulbudget abklären
  2. Bei der Bestellung bekanntgeben, dass diese als Unterrichtsmittel eigener Wahl abgewickelt werden soll.
  3. Sie erhalten die bestellten Zeitschriften und per E-Mail eine Rechnungskopie (Übernahmebestätigung).
  4. Die sachliche und mengenmäßige Richtigkeit der Lieferung auf der Rechnungskopie mit Schulstempel, Datum und Ihrer Unterschrift bestätigen und an uns retournieren.

Alle weiteren Schritte werden von uns übernommen.
 

UeW – was bedeutet das?

Unterrichtsmittel eigener Wahl (=UeW) sind frei gewählte Lernmaterialien, die zusätzlich oder statt Standard-Schulbüchern im Rahmen der Schulbuchaktion bestellt werden können. Dazu gehören gedruckte Medien, zusätzliche Lektüre oder digitale Zugänge.

 

Können Schülerzeitschriften von Jungösterreich als UeW eingereicht werden? Wenn ja, welche und wie viele?

Alle Schülerzeitschriften von Jungösterreich können über UeW bezogen werden, sowohl im Abo (Abo von Spatzenpost & Co) als auch Einzelhefte, wie zB „Hallo Österreich“ oder „JÖ HISTORY“.
Die Anzahl an Zeitschriften bzw. Abos wird lediglich durch das verfügbare Budget der Schule begrenzt.
Es gilt ein Mindestbestellwert von € 100,00.

 

Wie läuft die Bestellung als UeW ab – was ist vorab abzuklären?

Die Schule (Direktion oder Schulbuchverantwortliche*r) muss den Rechnungsbetrag für die zu bestellenden UeW im Schulbuch-Budget freigeben.
Es ist auch möglich, dass man nur einen Teilbetrag über UeW verrechnet und den restlichen Betrag herkömmlich ( Rechnung über den Rest geht an die Schule).
Wenn die Schule eine eigene UID-Nummer hat, welche auf der Rechnung stehen soll, muss uns diese bekanntgegeben werden. Ansonsten wird das Feld mit „ATU00000000“ befüllt.

 

Kann die Abrechnung als UeW auch im Nachhinein beantragt werden?

Eine nachträgliche Rechnungslegung über UeW ist in Ausnahmefällen möglich, jedoch ist dies mit großem Aufwand verbunden (Stornierung, Neuausstellung, etc.). Der Kunde sollte daher gleich bei der Bestellung angeben, dass eine Verrechnung über UeW gewünscht ist. Diese Information sollte uns spätestens im Zuge der Fixbestellung vorliegen. Sollte der Kunde eine Vorbestellung tätigen, muss er auch bei der Fixbestellung nochmals angeben, dass UeW erwünscht ist — nur bei der Vorbestellung allein ist nicht ausreichend.

 

Zeitschriften wurden als UeW bestellt – wie geht es weiter? Wer bezahlt die Rechnung, was muss die Lehrkraft nach Erhalt der Bestellung tun?

Die Lehrkraft erhält von Jungösterreich eine Rechnungskopie per E-Mail, welche als Übernahmebestätigung für das Finanzamt benötigt wird. Er muss die sachliche und mengenmäßige Richtigkeit der Lieferung auf der Rechnungskopie mit Schulstempel, Datum und Unterschrift bestätigen und an Jungösterreich per E-Mail retournieren. Die Retournierung sollte so rasch wie möglich erfolgen, da die Rechnung nur innerhalb des Zahlungsziels an das Finanzamt übermittelt werden kann. Retourniert werden muss ein PDF, da das Finanzamt keine anderen Dateitypen akzeptiert. Die Abrechnung erfolgt direkt über das zuständige Finanzamt, veranlasst durch Jungösterreich – die Lehrkraft muss hier nichts mehr tun.

 

Fristen:

Die Frist für UeW Bestellungen für das aktuelle Schuljahr endet immer mit Anfang März. D.h. die erste Auslieferung der Bestellung muss spätestens bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein.
Die jeweilige Einreichungsfrist der Rechnung beim Finanzamt durch Jungösterreich entspricht dem Zahlungsziel der Rechnung.
 


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Nutzungsbedingungen

 

der Gesellschaft

JUNGÖSTERREICH Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck

(im Folgenden „Verlag“ genannt)
 

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1. Geltungsbereich
Die gegenständlichen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) regeln die Rechte und Pflichten der Nutzer*innen hinsichtlich der auf www.jungoesterreich.at/lehrerservice zur Verfügung gestellten künstlichen Intelligenz „JöKi – ein KI-Chat von Teachino“ (im Folgenden „JöKi“) und ihrer Ergebnisse (im Folgenden „KI-Output“), welche durch die Verarbeitung der Unterrichtsmaterialen des Verlags mittels JöKi generiert werden.

 

2. Verwendung des JöKi-Chats und des KI-Outputs
Die Inhalte und Angebote von JöKi richten sich ausschließlich an Lehrkräfte, die an ihren Bildungseinrichtungen Medien des JUNGÖSTERREICH Zeitschriftenverlags abonnieren sowie auf der Website jungoesterreich.at registriert sind. Der Gebrauch der KI-Software ist ausschließlich für Aktivitäten rund um den Unterricht gestattet. Den Nutzer*innen ist es daher nicht gestattet, die Software über den vorgesehenen Gebrauch und Leistungsumfang hinaus zu verwenden. Eventuelle APIs oder andere Schnittstellen dürfen nicht verwendet werden und das maschinelle Auslesen der Daten ist untersagt.

Die Nutzer*innen erhalten ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und jederzeit von Seiten des Verlags widerrufliches Recht, den KI-Output (und allfällige Folge-Outputs oder Weiterbearbeitungen) für den Schulgebrauch, d. h. ausschließlich für Unterrichtszwecke zu verwenden.

Jegliche Nutzung des JöKi-Chats und des KI-Outputs ist unzulässig, soweit sie in diesen Nutzungsbedingungen nicht explizit für zulässig erklärt wird.

Die Eingabe personenbezogener Daten zum Zwecke der Verarbeitung durch JöKi ist untersagt.
Eine Verwendung des KI-Outputs zu sittenwidrigen, diskriminierenden oder anderweitig rechtswidrigen Zwecken ist untersagt.

Eine Bezeichnung des KI-Outputs als eigenes urheberrechtlich geschütztes Werk der Nutzerin/des Nutzers oder die Geltendmachung entsprechender damit im Zusammenhang stehender Ansprüche ist unzulässig. Bestehende und von JöKi generierte Urheberrechtsvermerke dürfen nicht entfernt werden.

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Die Nutzungsrechte bestehen bis auf jederzeitigen Widerruf. Der Verlag behält sich somit das Recht vor, die eingeräumten Rechte zur Nutzung des JöKi-Chats und des KI-Outputs jederzeit zu widerrufen, etwa wenn das monatliche Chat-Kontingent erschöpft ist, insbesondere aber im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen.

 

3. Haftungsausschluss
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Die Haftung für seitens des Verlags leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen.

 

4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit den gegenständlichen Nutzungsbedingungen wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart. 
 

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